Mittwoch, 10. August 2016
Inzwischen muss ein Notar bestätigen, dass er vorab registriert, wenn jemand auf Weisung Bevollmächtigter verdurstet oder verhungert. Ein kleiner Schritt für die Menschheit aber ein gewaltiger Schritt für den Entmündigten. Entmündigte können so auf dasselbe Recht zurückgreifen wie Katzen. Den Notar möchte ich sehen, der Verdursten- und Verhungernlassen - auch wenn es durch die Krankenversicherung finanziert wird und außerhalb der Privatsphäe des Betroffenen umgesetzt werden soll - nicht als aktive Sterbehilfe und damit als Straftat einordnet.
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